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Neue Vorschriften für Fahrzeuge, Batterien und Software

Typgenehmigung, Abgasgrenzen, Batteriepflichten und Vorgaben für vernetzte Fahrzeuge kommen aus Brüssel, Berlin, Washington und Peking. COBACK liest die neuen Veröffentlichungen jeden Tag und zeigt Ihnen, welche davon Ihre Modelle, Werke und Gesellschaften betreffen könnten und warum.

Weißes Auto in einem hellen Showroom, durch eine Wandöffnung gesehen, im Vordergrund ein dunkler Beratungstisch

Themen und Vorschriften

Was sich gerade ändert, wer im Unternehmen damit arbeitet und welche Rechtsakte dahinterstehen.

  • Typgenehmigung und Fahrzeugsicherheit

    Ein Fahrzeugtyp braucht eine Typgenehmigung, bevor er in der EU verkauft werden darf. Die Anforderungen an Assistenz- und Sicherheitssysteme werden stufenweise verschärft. Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge in der EU die UN-Regelungen Nr. 155 zur Cybersicherheit und Nr. 156 zu Software-Updates erfüllen. Betroffen sind Homologation, Entwicklung und Qualitätssicherung, bei Zulieferern auch die Kundenprojekte.

    Beispiele

    • Rahmenverordnung zur Typgenehmigung (EU) 2018/858
    • Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit (EU) 2019/2144
    • UN-Regelungen Nr. 155 und Nr. 156
    • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Abgasnormen und CO2-Flottenziele

    Euro 7 gilt für neue Typen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem 29. November 2026 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen ab dem 29. November 2027. Die Verordnung begrenzt erstmals auch Partikel aus Bremsen und schreibt eine Mindesthaltbarkeit für Antriebsbatterien vor. Für die CO2-Flottenziele hat die Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagen, das Ziel für 2035 von 100 auf 90 Prozent Minderung der Auspuffemissionen zu senken. Beschlossen ist dieser Vorschlag noch nicht. Betroffen sind Antriebsentwicklung, Homologation und Produktplanung.

    Beispiele

    • Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257
    • CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (EU) 2019/631
    • CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (EU) 2019/1242
  • Batterien

    Die Batterieverordnung regelt Batterien für Elektrofahrzeuge über den ganzen Lebenszyklus, unter anderem Kennzeichnung, Mindestanteile an recyceltem Material und Rücknahme. Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede neu in Verkehr gebrachte Batterie für Elektrofahrzeuge einen digitalen Batteriepass. Die Sorgfaltspflichten für Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit wurden auf den 18. August 2027 verschoben. Betroffen sind Batterieentwicklung, Einkauf und Nachhaltigkeit.

    Beispiele

    • Batterieverordnung (EU) 2023/1542
    • Änderungsverordnung (EU) 2025/1561 zu den Sorgfaltspflichten
    • Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
  • Kreislaufwirtschaft und Altfahrzeuge

    Die neue Altfahrzeugverordnung ist seit dem 13. August 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. September 2028. Dann löst sie die Altfahrzeugrichtlinie und die Richtlinie 2005/64/EG zu Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit ab. Sie verlangt eine demontagefreundliche Konstruktion und in Fahrzeugtypen, die ab dem 1. September 2032 typgenehmigt werden, müssen mindestens 15 Prozent des Kunststoffs aus Rezyklat bestehen. Betroffen sind Konstruktion, Einkauf und die Organisation der Herstellerverantwortung.

    Beispiele

    • Altfahrzeugverordnung (EU) 2026/1738
    • Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
    • Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
  • Software, Daten und vernetzte Fahrzeuge

    Vernetzte Produkte wie Fahrzeuge, die ab dem 12. September 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen so gestaltet sein, dass Nutzer auf die Produktdaten zugreifen können. In den USA dürfen ab Modelljahr 2027 keine vernetzten Fahrzeuge mehr eingeführt oder verkauft werden, deren Software für Konnektivität oder automatisiertes Fahren von Unternehmen stammt, die China oder Russland gehören, von dort kontrolliert werden oder der Rechtshoheit dieser Staaten unterliegen. Für Konnektivitäts-Hardware aus solchen Quellen gilt ab Modelljahr 2030 ein Einfuhrverbot. Betroffen sind Elektronikentwicklung, IT-Sicherheit, Datenschutz und Einkauf.

    Beispiele

    • Datenverordnung (EU) 2023/2854
    • US-Regel zu vernetzten Fahrzeugen, 15 CFR Part 791 Subpart D
  • Lieferketten, Handel und Zwangsarbeit

    Seit dem 30. Oktober 2024 erhebt die EU Ausgleichszölle auf Elektroautos aus China. Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland und in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland haben Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr aus der EU ausgeführt werden. Betroffen sind Einkauf, Zoll, Vertrieb und Nachhaltigkeit.

    Beispiele

    • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
    • Zwangsarbeitsverordnung (EU) 2024/3015
    • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 zu Ausgleichszöllen auf Elektrofahrzeuge aus China

Der Weg einer Änderung

Beispiel: ein neuer Rechtsakt zum Batteriepass

  1. 01Gesetzesdatenbank

    Im Amtsblatt der EU erscheint ein Rechtsakt der Kommission zur Batterieverordnung mit neuen Vorgaben für den Batteriepass. COBACK liest ihn zusammen mit den übrigen Veröffentlichungen des Tages.

  2. 02Relevanz

    Der Abgleich mit dem digitalen Zwilling ergibt einen Relevanz-Score von 87. Die Begründung nennt Ihr Batteriewerk, Ihre Elektromodelle für den EU-Markt und die Stelle im Rechtsakt, auf die sie sich stützt.

  3. 03Offene Fragen

    Offen ist, ob Ihr Unternehmen alle Batteriepacks im eigenen Werk baut oder einige komplett zukauft, denn davon hängt ab, wer den Batteriepass bereitstellen muss. COBACK stellt diese Frage, die Leiterin Produktcompliance beantwortet sie und stuft den Rechtsakt als relevant ein.

  4. 04Aufgabe

    Daraus entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen: Die Batterieentwicklung ergänzt bis zum 15. Januar 2027 die fehlenden Datenfelder im Produktdatensystem. Der Einkauf holt die Angaben der Zellzulieferer vor dem 18. Februar 2027 ein.

Arbeiten mit COBACK

  • Neue Vorschriften aus vielen Rechtsräumen

    COBACK liest jeden Tag Amtsblätter, Behörden, Parlamente und Fachmedien, zum Beispiel EUR-Lex, die ECHA und das Bundesgesetzblatt, dazu Quellen aus Amerika und Asien. Alles Neue landet an einem Ort.

  • Bewertung mit Begründung

    Zu jeder Veröffentlichung gibt es einen Relevanz-Score von 0 bis 100 mit Begründung, den Quellen und den Angaben über Ihre Modelle, Werke und Gesellschaften, auf die er sich stützt. Fehlt eine Angabe, etwa ob Sie Hersteller oder Importeur sind, fragt COBACK nach.

  • Aufgaben für die zuständige Abteilung

    Stuft eine Person bei Ihnen eine Änderung als relevant ein, entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen, etwa für Homologation, Einkauf oder Batterieentwicklung.

  • Optionales Modul für Stoffe in Bauteilen

    Wer Stücklisten pflegt, kann das Modul für Produktcompliance dazunehmen. Es prüft Stücklisten gegen Stofflisten wie die REACH-Kandidatenliste, Anhang XVII der REACH-Verordnung und PFAS-Listen, zeigt Datenlücken und erstellt Berichte.

Häufige Fragen

Welche Rechtsräume beobachtet COBACK für Automobilunternehmen?

COBACK liest neue Veröffentlichungen aus der EU und aus europäischen Ländern, aus Amerika und Asien sowie von internationalen Stellen, zum Beispiel EUR-Lex, das Bundesgesetzblatt und das Federal Register der USA.

Sagt COBACK uns, ob eine Vorschrift für unsere Fahrzeuge gilt?

COBACK schätzt die Relevanz ein und begründet sie mit Quellen und Angaben aus Ihrem Zwilling. Die Entscheidung trifft immer eine Person in Ihrem Unternehmen. Rechtsberatung gibt COBACK nicht.

Woher kennt COBACK unsere Modelle, Werke und Gesellschaften?

Aus dem digitalen Zwilling. Er wird aus angebundenen Systemen wie SharePoint, Google Drive oder Confluence gefüllt, aus öffentlichen Registern wie GLEIF, von Ihrer Website und aus einem Fragebogen. Dateien lädt dafür niemand von Hand hoch.

Brauchen wir als Zulieferer das Modul für Produktcompliance?

Nein, es ist optional. Es passt, wenn Sie Stücklisten pflegen und sie gegen Stofflisten prüfen wollen. Wo Angaben fehlen, zeigt es die Lücke.