Neue Vorschriften für Netze, Märkte und Sicherheit
Energie- und Telekommunikationsunternehmen arbeiten unter dichter Regulierung, die sich mit der Energiewende, dem Glasfaserausbau und neuen Sicherheitsgesetzen laufend ändert. COBACK liest das Amtsblatt der EU, das Bundesgesetzblatt und weitere amtliche Quellen, gleicht neue Veröffentlichungen mit Ihren Gesellschaften, Netzen und Anlagen ab und macht aus einer relevanten Änderung Aufgaben.

Themen und Vorschriften
Was sich gerade ändert, wer im Unternehmen damit arbeitet und welche Rechtsakte dahinterstehen.
Strommarkt und Netzbetrieb
Die EU-Strommarktreform von 2024 setzt auf langfristige Stromlieferverträge, zweiseitige Differenzverträge als Form staatlicher Förderung neuer Erzeugungsanlagen und mehr Flexibilität durch Speicher und Laststeuerung. In Deutschland hat der Bundestag im November 2025 eine EnWG-Novelle beschlossen, die Teile der Richtlinie umsetzt und erstmals das Energy Sharing regelt. Seit Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung von Strom in ihrem Bilanzierungsgebiet ermöglichen. Betroffen sind Netzbetrieb, Vertrieb, Handel und Regulierungsmanagement.
Beispiele
- Verordnung (EU) 2024/1747
- Richtlinie (EU) 2024/1711
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Energiegroßhandel
REMIT verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation im Großhandel mit Strom und Gas und verlangt, Insiderinformationen offenzulegen und Transaktionen an ACER zu melden. Seit der Revision von 2024 fallen auch LNG-Lieferverträge und Speicherverträge unter REMIT, zugleich kann ACER Fälle mit grenzüberschreitender Bedeutung selbst untersuchen. Betroffen sind Handel, Middle Office und Handels-Compliance.
Beispiele
- Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT)
- Verordnung (EU) 2024/1106
Gas, Wasserstoff und Methan
Das Gas- und Wasserstoffpaket von 2024 schafft den ersten EU-Rechtsrahmen für Wasserstoffnetze mit Netzzugang, Entflechtung und Netzentwicklungsplanung. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 5. August 2026, im September 2026 hat die Kommission deshalb unter anderem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Die Methanverordnung verpflichtet Betreiber zu Messung, Berichterstattung und Reparatur von Lecks und stellt schrittweise Anforderungen an Importeure von Öl, Gas und Kohle. Betroffen sind Gas- und Wasserstoffnetzbetreiber, Speicherbetreiber, Beschaffung und Handel.
Beispiele
- Richtlinie (EU) 2024/1788
- Verordnung (EU) 2024/1789
- Methanverordnung (EU) 2024/1787
Kritische Anlagen und Cybersicherheit
Energie sowie Informationstechnik und Telekommunikation gehören zu den Sektoren des KRITIS-Dachgesetzes. Es ist seit März 2026 in Kraft und verlangt Registrierung, Risikoanalysen, Resilienzpläne und Meldungen von Vorfällen. Seit dem 6. Dezember 2025 gilt außerdem das deutsche Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, für grenzüberschreitende Stromflüsse kommt der Netzkodex für Cybersicherheit hinzu. Betroffen sind Informationssicherheit, Unternehmenssicherheit, Netzbetrieb und Geschäftsleitung.
Beispiele
- KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2)
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1366 (Netzkodex für Cybersicherheit)
- Telecommunications (Security) Act 2021 (Vereinigtes Königreich)
Telekommunikation und Netzausbau
Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation und das Telekommunikationsgesetz regeln Frequenzen, Netzzugang, Kundenschutz und die Sicherheit von Netzen und Diensten und betreffen damit Regulierung, Netzbetrieb und Kundenservice. Die Gigabit-Infrastrukturverordnung erleichtert den Ausbau durch Mitnutzung passiver Infrastruktur, koordinierte Bauarbeiten und einfachere Genehmigungsverfahren. Im Januar 2026 hat die Kommission einen Digital Networks Act vorgeschlagen, der den Kodex durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzen soll.
Beispiele
- Richtlinie (EU) 2018/1972 (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Verordnung (EU) 2024/1309 (Gigabit Infrastructure Act)
- Kommissionsvorschlag für einen Digital Networks Act (Januar 2026)
Erneuerbare Energien und Emissionshandel
Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) setzt ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 und beschleunigt Genehmigungen, unter anderem über Beschleunigungsgebiete. In Deutschland regelt das EEG 2023 die Förderung, das Brennstoffemissionshandelsgesetz setzt einen CO₂-Preis auf Brennstoffe und der EU-Emissionshandel erfasst Kraftwerke und energieintensive Anlagen. Betroffen sind Erzeugung, Projektentwicklung, Handel und Energiebeschaffung.
Beispiele
- Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
- Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Der Weg einer Änderung
Beispiel: das KRITIS-Dachgesetz
01Gesetzesdatenbank
Im Bundesgesetzblatt wird das KRITIS-Dachgesetz verkündet. Betreiber kritischer Anlagen müssen sich registrieren, mindestens alle vier Jahre eine Risikoanalyse erstellen und ihre Maßnahmen in einem Resilienzplan darstellen.
02Relevanz
COBACK gleicht es mit dem Zwilling ab: Ihre Netzgesellschaft betreibt ein Stromverteilnetz, Ihre Glasfasergesellschaft ein Glasfasernetz. Das Ergebnis lautet 87 von 100. Die Begründung nennt beide Gesellschaften und die betroffenen Sektoren.
03Offene Fragen
Ob eine Anlage kritisch ist, hängt von Schwellenwerten ab, der Regelwert liegt bei 500.000 versorgten Einwohnern. Die Zahl fehlt im Zwilling, also fragt COBACK nach. Die Leitung Regulierung antwortet und markiert das Gesetz als relevant.
04Aufgabe
Es entstehen Aufgaben: Der Netzbetrieb prüft die Anlagen bis zum 20. Oktober 2026 gegen die Schwellenwerte. Die Informationssicherheit bereitet innerhalb von 6 Wochen die Registrierung über das gemeinsame Portal von BSI und BBK vor. Die Unternehmenssicherheit setzt innerhalb von 3 Monaten die Risikoanalyse und den Resilienzplan auf.
Arbeiten mit COBACK
Energie und Telekommunikation in einem Zwilling
Der digitale Zwilling kennt Ihre Netz-, Vertriebs-, Erzeugungs- und Telekommunikationsgesellschaften. Die Begründung einer Bewertung nennt, welche davon eine neue Regel betrifft.
Bewertung mit Begründung
Jede neue Veröffentlichung aus dem Amtsblatt, dem Bundesgesetzblatt und weiteren amtlichen Quellen erhält eine Bewertung von 0 bis 100 mit Begründung, Quellen und den verwendeten Unternehmensfakten.
Fragen statt Annahmen
Hängt eine Pflicht an einem Schwellenwert, etwa an der Zahl versorgter Einwohner, und fehlt die Zahl im Zwilling, fragt COBACK nach. Über die Relevanz entscheidet eine Person.
Aufgaben für die Fachbereiche
Aus einer relevanten Änderung entstehen Aufgaben mit Schritten, Verantwortlichen und Fristen, etwa für Regulierungsmanagement, Netzbetrieb, Handel oder Informationssicherheit.
Häufige Fragen
Wir sind ein Stadtwerk mit Netz-, Vertriebs- und Glasfasergesellschaft. Passt COBACK dazu?
Ja. Der digitale Zwilling bildet Ihre Gesellschaften, Standorte und Tätigkeiten ab, auch mit Daten aus öffentlichen Registern wie GLEIF. Die Begründung einer Bewertung nennt die Gesellschaft, die eine Änderung betrifft.
Ersetzt COBACK die Prüfung durch unsere Rechtsabteilung?
Nein. COBACK gibt keine Rechtsberatung und entscheidet nicht für Sie. Es zeigt, was neu ist, warum es Sie betreffen könnte und auf welche Quellen und Fakten sich die Bewertung stützt.
Bekommen wir eine E-Mail, wenn sich etwas ändert?
Nein. COBACK verschickt keine E-Mails und keine Push-Benachrichtigungen. Neue Bewertungen, offene Fragen und Aufgaben finden Sie in COBACK.
Liest COBACK auch Regeln außerhalb Deutschlands und der EU?
Ja. COBACK liest auch Veröffentlichungen aus weiteren europäischen Ländern wie Großbritannien, aus Nord- und Südamerika, aus Asien und von internationalen Gremien. Für eine Telekommunikationstochter in Großbritannien wären das zum Beispiel neue Rechtsverordnungen auf Grundlage des Telecommunications (Security) Act 2021.










