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Neue Vorschriften für Stoffe, Anlagen und Rohstoffe

Neue Einträge in der Kandidatenliste, neue Gefahrenklassen, die geänderte Industrieemissionsrichtlinie und Pflichten für Rohstofflieferketten treffen Produktsicherheit, Werke und Einkauf zur selben Zeit. COBACK liest die neuen Veröffentlichungen jeden Tag und zeigt, welche davon Ihre Stoffe, Standorte und Lieferketten betreffen könnten und warum.

Destillationskolonnen einer Chemieanlage in der Abenddämmerung, das letzte Licht streift den Stahl

Themen und Vorschriften

Was sich gerade ändert, wer im Unternehmen damit arbeitet und welche Rechtsakte dahinterstehen.

  • Registrierung und besonders besorgniserregende Stoffe

    REACH verlangt die Registrierung jedes Stoffs, den ein Unternehmen in Mengen ab einer Tonne pro Jahr in der EU herstellt oder in die EU einführt. Die ECHA ergänzt die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe regelmäßig. Für gelistete Stoffe gelten Informationspflichten entlang der Lieferkette. Betroffen sind Produktsicherheit, Regulatory Affairs und Vertrieb.

    Beispiele

    • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
    • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Einstufung und Kennzeichnung

    Die neuen Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und für persistente Stoffe (PBT, vPvB, PMT, vPvM) gelten für neu in Verkehr gebrachte Stoffe seit dem 1. Mai 2025 und für neu in Verkehr gebrachte Gemische seit dem 1. Mai 2026. Stoffe, die schon vorher auf dem Markt waren, müssen bis zum 1. November 2026 danach eingestuft und gekennzeichnet sein, Gemische bis zum 1. Mai 2028. Die Regeln der CLP-Revision zu Etikettenformat, Werbung und Fernabsatz wurden auf den 1. Januar 2028 verschoben. Betroffen sind Produktsicherheit, Etikettierung und Onlinevertrieb.

    Beispiele

    • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
    • Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zu den neuen Gefahrenklassen
    • CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865
    • Verordnung (EU) 2025/2439 zur Verschiebung der Kennzeichnungsregeln
  • PFAS und Beschränkungen

    Beschränkungen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung greifen mit Übergangsfristen. Die Beschränkung für PFHxA gilt ab dem 10. Oktober 2026 unter anderem für Kleidung und Schuhe für Verbraucher, Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton, Gemische für Verbraucher und Kosmetik. Die umfassende PFAS-Beschränkung ist dagegen noch ein Vorschlag: Die Ausschüsse der ECHA bewerten ihn, danach entscheiden die Kommission und die Mitgliedstaaten. Betroffen sind Produktentwicklung, Produktsicherheit und der Vertrieb an nachgeschaltete Anwender.

    Beispiele

    • Anhang XVII der REACH-Verordnung
    • PFHxA-Beschränkung, Verordnung (EU) 2024/2462
  • Anlagen, Emissionen und Störfälle

    Die geänderte Industrieemissionsrichtlinie verlangt unter anderem Umweltmanagementsysteme und Emissionsgrenzwerte, die so niedrig sind, wie es die besten verfügbaren Techniken erlauben. In Deutschland hat der Bundestag das Umsetzungsgesetz am 9. Juli 2026 beschlossen. Es ändert unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. Für Betriebsbereiche mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe gilt zusätzlich die Störfall-Verordnung. Betroffen sind Werksleitung, Umweltschutz und Anlagensicherheit.

    Beispiele

    • Industrieemissionsrichtlinie (EU) 2024/1785
    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
    • Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU
    • Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
  • Emissionshandel und CO2-Grenzausgleich

    Viele Anlagen der Chemie- und Grundstoffindustrie fallen unter den EU-Emissionshandel, in Deutschland geregelt im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Seit dem 1. Januar 2026 läuft die endgültige Phase des CO2-Grenzausgleichs, der unter anderem Düngemittel, Wasserstoff, Stahl und Aluminium erfasst. Betroffen sind Energie- und Klimamanagement, Einkauf und Zoll.

    Beispiele

    • Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG
    • Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
    • CBAM-Verordnung (EU) 2023/956
  • Rohstoffe und Lieferketten

    Die Verordnung zu kritischen Rohstoffen verpflichtet große Hersteller strategischer Technologien wie Batterien, ihre Lieferketten für strategische Rohstoffe mindestens alle drei Jahre auf Risiken zu prüfen. Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold oberhalb bestimmter Mengen haben seit 2021 Sorgfaltspflichten nach der Konfliktminerale-Verordnung. Betroffen sind Einkauf, Nachhaltigkeit und Risikomanagement.

    Beispiele

    • Verordnung zu kritischen Rohstoffen (EU) 2024/1252
    • Konfliktminerale-Verordnung (EU) 2017/821
    • Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG)
  • Chemikalienrecht außerhalb der EU

    Wer in die USA, nach Großbritannien oder China liefert, braucht dort eigene Anmeldungen oder Registrierungen. In den USA hat die Umweltbehörde EPA den Beginn der PFAS-Meldepflicht nach TSCA mehrfach verschoben. In China regelt die Verordnung Nr. 12 des Umweltministeriums die Registrierung neuer Stoffe. Betroffen sind Regulatory Affairs und der Exportvertrieb.

    Beispiele

    • Toxic Substances Control Act (TSCA)
    • UK REACH
    • MEE-Verordnung Nr. 12 zu neuen chemischen Stoffen (China)

Der Weg einer Änderung

Beispiel: neue Stoffe in der Kandidatenliste

  1. 01Gesetzesdatenbank

    Die ECHA nimmt neue Stoffe in die Kandidatenliste auf. COBACK liest die Veröffentlichung zusammen mit den übrigen des Tages.

  2. 02Relevanz

    Der Abgleich mit dem digitalen Zwilling ergibt einen Relevanz-Score von 91. Die Begründung nennt die Quelle bei der ECHA und einen der Stoffe. Laut Produktdokumentation setzt Ihr Unternehmen diesen Stoff im Werk Nord in zwei Gemischen ein.

  3. 03Offene Fragen

    Offen ist, ob der Stoff in den Gemischen über 0,1 Massenprozent liegt. COBACK stellt diese Frage und das Labor bestätigt den Wert. Die Leiterin Produktsicherheit stuft die Änderung daraufhin als relevant ein.

  4. 04Aufgabe

    Es entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen: Die Produktsicherheit aktualisiert bis zum 13. November 2026 die Sicherheitsdatenblätter, der Vertrieb informiert die betroffenen Kunden und der Einkauf fragt bei den Vorlieferanten nach dem Stoff.

Arbeiten mit COBACK

  • Quellen für Stoff- und Anlagenrecht

    COBACK liest jeden Tag neue Veröffentlichungen, zum Beispiel von der ECHA, aus EUR-Lex und vom chinesischen Umweltministerium, dazu Amtsblätter, Parlamente und Fachmedien. Alles Neue landet an einem Ort.

  • Bezug auf Stoffe und Standorte

    Zu jedem Relevanz-Score von 0 bis 100 gehören die Begründung, die Quelle und die Produkte und Werke aus Ihrem Zwilling, auf die er sich stützt. Fehlt eine Angabe, etwa zu Mengen oder Konzentrationen, fragt COBACK nach.

  • Entscheidung und Aufgaben

    Eine Person bei Ihnen entscheidet, ob eine Änderung relevant ist. Danach entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen für Produktsicherheit, Werksleitung oder Einkauf.

  • Konzerne mit vielen Gesellschaften

    Der Zwilling kennt Ihre Gesellschaften und Standorte, auch aus öffentlichen Registern wie GLEIF. Eine Bewertung zeigt deshalb, welche Gesellschaft oder welches Werk betroffen sein könnte.

Häufige Fragen

Ersetzt COBACK unsere Stoffdatenbank oder unser System für Sicherheitsdatenblätter?

Nein. COBACK zeigt, welche neuen Vorschriften Ihre Stoffe, Standorte und Prozesse betreffen könnten, und macht daraus nach Ihrer Entscheidung Aufgaben. Sicherheitsdatenblätter erstellt COBACK nicht.

Wie geht COBACK mit Vorschlägen um, die noch nicht beschlossen sind?

COBACK liest auch Vorschläge und Stellungnahmen, etwa zur umfassenden PFAS-Beschränkung, und bewertet sie wie jede andere Veröffentlichung. Ob Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten, entscheidet eine Person in Ihrem Unternehmen.

Deckt COBACK auch Chemikalienrecht außerhalb der EU ab?

Ja. COBACK liest neue Veröffentlichungen aus der EU und aus europäischen Ländern, aus Amerika und Asien sowie von internationalen Stellen, zum Beispiel vom chinesischen Umweltministerium und aus dem Federal Register der USA.

Gibt COBACK Rechtsauskünfte?

Nein. COBACK bewertet die Relevanz und begründet sie mit Quellen. Die Entscheidung trifft eine Person in Ihrem Unternehmen.