Neue Pflichten für Shops, Marktplätze und Eigenmarken
Wer online und im Laden verkauft, hat es in seinen Zielmärkten mit Verbraucherrecht, Produktsicherheit, Verpackungsrecht und Plattformregeln zu tun. COBACK liest neue Veröffentlichungen täglich und prüft sie gegen Ihre Märkte, Kanäle, Eigenmarken und Standorte.

Themen und Vorschriften
Was sich gerade ändert, wer im Unternehmen damit arbeitet und welche Rechtsakte dahinterstehen.
Verbraucherrecht im Onlinehandel
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen bei Fernabsatzverträgen, die über eine Website oder App geschlossen werden, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, in Deutschland nach § 356a BGB. Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate, wenn ein Mangel durch Reparatur behoben wird. Im Vereinigten Königreich kann die CMA Verstöße gegen Verbraucherrecht seit April 2025 selbst mit Bußgeldern bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes ahnden. Betroffen sind E-Commerce, Kundenservice und Rechtsabteilung.
Beispiele
- Richtlinie (EU) 2023/2673 und § 356a BGB
- Recht-auf-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799, umgesetzt mit BGBl. 2026 I Nr. 212
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 (Vereinigtes Königreich)
Umweltaussagen und Siegel
Seit dem 27. September 2026 gelten die Regeln der Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur zulässig, wenn der Unternehmer eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann. Aussagen, ein Produkt sei dank Kompensation klimaneutral, sind unzulässig. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sein. Betroffen sind Marketing, Produktmanagement und der Einkauf für Eigenmarken.
Beispiele
- Richtlinie (EU) 2024/825
- Drittes Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43
Produktsicherheit
Die Produktsicherheitsverordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024 für jeden Vertriebsweg: Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein Wirtschaftsakteur in der EU dafür verantwortlich ist. Onlinemarktplätze müssen sich im Safety Gate registrieren. Die neue Spielzeugverordnung ersetzt ab dem 1. August 2030 die Spielzeugrichtlinie und führt einen digitalen Produktpass ein. Betroffen sind Qualitätssicherung, Einkauf und das Team für Eigenmarken.
Beispiele
- Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR)
- Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
- Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509
Plattformen, Marktplätze und Bewertungen
Wer einen Marktplatz betreibt, muss nach dem Digital Services Act die Kontaktdaten gewerblicher Verkäufer einholen, prüfen und anzeigen und nach DAC7 die Einnahmen der Verkäufer an die Steuerbehörden melden. In den USA verlangt der INFORM Consumers Act Ähnliches für Verkäufer mit hohem Volumen und eine Regel der FTC verbietet seit Oktober 2024 unter anderem gefälschte Bewertungen. Betroffen sind Seller Onboarding, Steuerabteilung und Marketing.
Beispiele
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
- DAC7, Richtlinie (EU) 2021/514, in Deutschland das PStTG
- INFORM Consumers Act (USA)
- FTC-Regel zu Kundenbewertungen, 16 CFR Part 465 (USA)
Verpackung und Kreislaufwirtschaft
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, in Deutschland ergänzt durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat. Große Unternehmen dürfen seit dem 19. Juli 2026 unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe von festgelegten Ausnahmen abgesehen nicht mehr vernichten. Bis zum 17. April 2028 müssen alle Mitgliedstaaten eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einführen. Betroffen sind Verpackungsentwicklung, Logistik und Nachhaltigkeit.
Beispiele
- Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), BGBl. 2026 I Nr. 207
- Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)
- Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie
Import, Zoll und Lieferketten
Seit dem 1. Juli 2026 sind Sendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten nicht mehr zollfrei; bis zum 1. Juli 2028 gilt für Sendungen über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) und für Postsendungen ein Zoll von 3 Euro je Artikel. Nach der Reform des Zollkodex, der das Europäische Parlament am 16. September 2026 zugestimmt hat, werden Onlinehändler und Plattformen aus Drittstaaten künftig als Einführer behandelt. Die Entwaldungsverordnung gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Klein- und Kleinstunternehmen. Sie erfasst Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk, Holz und Rinder sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse. Betroffen sind Einkauf, Zoll und Nachhaltigkeit.
Beispiele
- Verordnung (EU) 2026/382 des Rates
- Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
- Verordnung (EU) 2025/2650 (Änderung der EUDR)
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher barrierefrei sein, in Deutschland nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Betroffen sind E-Commerce, die Produktverantwortlichen für Apps und der Kundenservice.
Beispiele
- European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Der Weg einer Änderung
Beispiel: Klimaaussagen bei Eigenmarken
01Gesetzesdatenbank
Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, das die Richtlinie (EU) 2024/825 umsetzt, wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 43). Es ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. COBACK erfasst es bei der täglichen Abfrage.
02Relevanz
Im Zwilling findet COBACK auf Ihrer Website eine Eigenmarke, die mit Kompensationszertifikaten als „klimaneutral“ beworben wird. Die Relevanz liegt bei 92 von 100. Die Begründung zitiert die Regel und die Produktseiten, auf die sie sich stützt.
03Offene Fragen
Ob die Aussage nur auf Kompensation beruht oder auch auf eigenen Einsparungen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. COBACK fragt das Nachhaltigkeitsteam. Nach der Antwort entscheidet die Rechtsabteilung, dass die Änderung relevant ist.
04Aufgabe
COBACK legt Aufgaben mit Fristen vor dem Stichtag an: E-Commerce und Produktmanagement passen die Produktseiten und den Verpackungsdruck bis zum 25. September 2026 an und das Marketing prüft die verwendeten Siegel.
Arbeiten mit COBACK
Tägliche Auswertung neuer Veröffentlichungen
COBACK liest jeden Tag neue Rechtsakte und Behördenmitteilungen, etwa aus EUR-Lex, von der EU-Kommission, von der US-Handelsbehörde FTC und aus dem Federal Register der USA. Jede Veröffentlichung prüft es gegen Ihr Geschäft.
Abgleich mit Märkten und Kanälen
Der Zwilling kennt Ihre Gesellschaften, Zielmärkte, Vertriebskanäle und Eigenmarken, auch aus Ihrer Website. Jede Veröffentlichung erhält einen Relevanzwert von 0 bis 100 mit Begründung und Quellen.
Fragen statt Vermutungen
Fehlt eine Angabe, etwa ob Sie in einem Land über einen Marktplatz oder einen eigenen Shop verkaufen, fragt COBACK nach. Ob eine Änderung relevant ist, entscheidet eine Person.
Aufgaben und optionales Modul für Eigenmarken
Relevante Änderungen werden zu Aufgaben mit Schritten, Verantwortlichen und Fristen. Für Eigenmarken und eigene Importe gibt es optional ein Modul für Produktcompliance, das Stücklisten gegen REACH SVHC, REACH Anhang XVII, RoHS und PFAS prüft und Datenlücken zeigt.
Häufige Fragen
Wir verkaufen in mehreren EU-Ländern. Liest COBACK auch deren nationales Recht?
COBACK liest Veröffentlichungen der EU und aus mehreren europäischen Ländern. In COBACK sehen Sie, welche Quellen je Land gelesen werden, und wählen die Länder, die für Sie zählen. Jede Einschätzung nennt den Rechtsraum, aus dem die Regel stammt.
Prüft COBACK unsere Produktseiten?
COBACK liest Ihre Website als Teil des Zwillings. Betrifft eine neue Regel etwa Umweltaussagen, kann die Begründung die Seiten nennen, auf die sie sich stützt. Eine rechtliche Prüfung Ihrer Werbung ersetzt das nicht.
Brauchen wir das Modul für Produktcompliance?
Nur wenn Sie Eigenmarken führen oder selbst importieren und die Stücklisten Ihrer Produkte gegen Stofflisten wie REACH SVHC, RoHS und PFAS prüfen wollen. Das Modul ist optional.
Werden wir benachrichtigt, wenn etwas Neues kommt?
COBACK versendet keine E-Mails oder Push-Nachrichten. Neue Einschätzungen und Aufgaben finden Sie in COBACK.










