So funktioniert COBACK
COBACK zeigt Ihnen, welche neuen Regeln Ihr Unternehmen betreffen könnten und warum.
Am besten zeigt das ein Beispiel. Wir folgen einer echten EU-Verordnung in fünf Schritten durch COBACK.

Amtsblatt der EU
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Gilt ab dem 20. Januar 2027
Digitaler Zwilling
Beispielunternehmen
- Verpackungsmaschinen
- Werke in Bielefeld und Ulm
- Vertriebsgesellschaft in Wien
Das Beispiel
Ein Maschinenbauer und die neue Maschinenverordnung
Nehmen wir einen Hersteller von Verpackungsmaschinen mit Werken in Bielefeld und Ulm und einer Vertriebsgesellschaft in Wien. Das Unternehmen ist erfunden, die Verordnung ist echt: Die EU-Maschinenverordnung löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und gilt ab dem 20. Januar 2027.
Schritt 1
Eine neue Regel wird veröffentlicht
Behörden, Parlamente und Aufsichtsstellen veröffentlichen jeden Tag neue Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben. COBACK fragt die offiziellen Quellen der Länder, die Sie auswählen, jeden Tag ab und sammelt alles Neue an einem Ort.
Im Beispiel
Die Maschinenverordnung erscheint im Amtsblatt der EU. Sie ist eine von vielen Veröffentlichungen an diesem Tag.
ÜberwachungNeue Veröffentlichungen
EU, Deutschland, ÖsterreichHeute
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Amtsblatt der EU
Durchführungsverordnung zu Fischereikontrollen
Amtsblatt der EU
Rundschreiben zu Auslagerungen bei Banken
BaFin
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Bundesgesetzblatt
Schritt 2
COBACK gleicht sie mit Ihrem Unternehmen ab
Ob eine Regel Sie betrifft, hängt von Ihrem Unternehmen ab. Deshalb führt COBACK ein Abbild davon: welche Gesellschaften es gibt, wo Sie tätig sind, was Sie herstellen oder anbieten und wer wofür zuständig ist. Dieses Abbild nennen wir den digitalen Zwilling. Er füllt sich aus den Systemen, die Sie verbinden, aus öffentlichen Registern, von Ihrer Website und aus den Antworten Ihrer Mitarbeiter auf gezielte Fragen.
Im Beispiel
Die Verordnung gilt für Hersteller, die Maschinen in der EU verkaufen. Der Zwilling weiß: In Bielefeld und Ulm werden Verpackungsmaschinen gebaut und in der ganzen EU verkauft.
AbgleichAbgleich mit dem digitalen Zwilling
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Verordnung gilt fürIhr Unternehmen- Hersteller von MaschinenBaut Verpackungsmaschinen in Bielefeld und UlmTrifft zu
- Verkauf in der EUVerkauft in der ganzen EUTrifft zu
- Externe Prüfung bei selbstlernender SicherheitssoftwareKeine AngabeOffen
Angaben aus: Produktkatalog, Website, öffentliche Register, Fragebogen
Schritt 3
COBACK erklärt, was sie für Sie bedeutet
Sie bekommen eine Einschätzung in klaren Worten: was die Regel verlangt, ab wann sie gilt und warum sie Ihr Unternehmen betrifft oder nicht. Dazu zeigt COBACK eine Zahl von 0 bis 100, den Relevanz-Score, mit der Originalquelle und den Angaben über Ihr Unternehmen, auf die er sich stützt. Fehlt eine Angabe, stellt COBACK eine Frage, statt zu raten.
Im Beispiel
Die Verordnung betrifft beide Werke und gilt ab dem 20. Januar 2027. Eine Frage ist noch offen: Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software? Wenn ja, muss eine unabhängige Prüfstelle hinzugezogen werden.
Screening-ErgebnisMaschinenverordnung (EU) 2023/1230
Relevanz86Modellschätzung- Gilt ab
- 20. Januar 2027
- Worum es geht
- Neue Sicherheitsregeln für Maschinen, die in der EU verkauft werden. Löst die Maschinenrichtlinie ab.
- Warum es Sie betrifft
- Die Werke in Bielefeld und Ulm bauen Verpackungsmaschinen für den EU-Markt.Q12
Q12In welchen Ländern verkauft Ihr Unternehmen seine Maschinen?
In der ganzen EU. Den Vertrieb in Österreich übernimmt die Gesellschaft in Wien.
Beantwortet von Anna Roth am 12.08.2026Fragebogen öffnen
- Offene Frage
- Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software?
- Quelle
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/1230
Schritt 4
Sie entscheiden
Ob die Regel Ihr Unternehmen betrifft, stufen Sie ein: relevant oder nicht relevant. COBACK trifft diese Entscheidung nie selbst. Es hält fest, wer sie wann getroffen hat und auf welcher Grundlage.
Im Beispiel
Julia Brandt, Leiterin Produktsicherheit, beantwortet die offene Frage mit Nein. Danach stuft sie die Verordnung als relevant ein.
EntscheidungMaschinenverordnung (EU) 2023/1230
Offene Frage
Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software?
NeinAls relevant markierenNicht relevantVerlauf
- Einschätzung erstelltCOBACK · Heute, 07:40
- Frage beantwortet: NeinJulia Brandt · Heute, 10:12
- Als relevant markiertJulia Brandt · Heute, 10:14
Schritt 5Beta
Die zuständige Person bekommt eine Aufgabe
Betrifft eine Regel Ihr Unternehmen, werden daraus Aufgaben: was zu tun ist, in welchen Schritten, bis wann und wer zuständig ist. COBACK schlägt die zuständige Person anhand der Rollen vor, die Sie für Ihr Team hinterlegt haben. Den Stand sehen alle Beteiligten an einer Stelle.
Im Beispiel
Julia Brandt aus der Produktsicherheit stellt die Konformitätserklärungen auf die neue Verordnung um. Tobias Keller aus der technischen Redaktion prüft die Betriebsanleitungen. Beide Aufgaben sind am 15. Dezember 2026 fällig, gut einen Monat bevor die Verordnung gilt.
AufgabenKonformitätserklärungen auf die Maschinenverordnung umstellen
Verantwortlich
Julia Brandt, Produktsicherheit
Frist
15. Dezember 2026
Schritte
- Bestehende Erklärungen auflisten
- Verweis auf die Maschinenrichtlinie durch die neue Verordnung ersetzen
- Aktualisierte Erklärungen ablegen
Ebenfalls angelegt
Betriebsanleitungen gegen die neuen Anforderungen prüfen
Tobias Keller, Technische Redaktion · 15. Dezember 2026
Relevanz-Score
Was die Zahl bedeutet
Zu jeder neuen Regel zeigt COBACK eine Zahl von 0 bis 100. Sie sagt, wie weit die Regel nach allem, was COBACK über Ihr Unternehmen weiß, auf Sie zutrifft. Die Entscheidung nimmt sie Ihnen nicht ab.
Eine Skala von 0 bis 100. Ab 80 wird die Zahl grün. Die Markierung steht bei 86, einer Modellschätzung.
- Was bedeutet die Zahl von 0 bis 100?
- Sie zeigt, wie weit eine Regel nach den bekannten Angaben auf Ihr Unternehmen zutrifft. 100 heißt: Jede Bedingung der Regel ist durch bestätigte Angaben über Ihr Unternehmen belegt. 0 heißt: Jede Bedingung ist nachweislich nicht erfüllt. Ab 80 wird die Zahl grün. Sie ist keine Wahrscheinlichkeit und kein Prozentsatz Ihrer Compliance.
- Was ist eine Modellschätzung?
- Reichen die bestätigten Angaben nicht für ein klares Ergebnis, gleicht ein Sprachmodell die Regel mit dem digitalen Zwilling ab und schätzt. Diese Zahl trägt immer das Etikett Modellschätzung. Sie wird nie von selbst zu einer Entscheidung.
- Woher kommen die Angaben über mein Unternehmen?
- Aus den Systemen, die Sie mit COBACK verbinden, aus öffentlichen Registern, von Ihrer Website und aus den Antworten Ihrer Mitarbeiter im Fragebogen.Konnektoren
Die Entscheidung trifft immer ein Mensch.
COBACK nimmt Ihrem Team das Suchen und Lesen ab. Das Urteil und die Verantwortung bleiben bei Ihnen.
Was bei Ihnen bleibt
Die Einstufung
Relevant oder nicht relevant entscheiden immer Sie.
Die Verantwortung
Jede Aufgabe hat eine zuständige Person aus Ihrem Team.
Die Auswahl
Sie bestimmen, welche Systeme, Ordner und Kanäle COBACK liest.
Was COBACK nicht tut
Keine Rechtsberatung
COBACK bereitet Entscheidungen vor. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt es nicht.
Kein Raten
Fehlt eine Angabe, fragt COBACK nach. Modellschätzungen sind als solche gekennzeichnet.
Keine stillen Änderungen
Ändert sich ein Gesetzestext, legt COBACK Ihre Entscheidung erneut zur Prüfung vor, statt sie zu überschreiben.