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So funktioniert COBACK

COBACK zeigt Ihnen, welche neuen Regeln Ihr Unternehmen betreffen könnten und warum.

Am besten zeigt das ein Beispiel. Wir folgen einer echten EU-Verordnung in fünf Schritten durch COBACK.

Besprechungsraum mit ovalem Holztisch, cognacfarbenen Lederstühlen, einer Pflanze und einem großen abstrakten Gemälde in Blau

Amtsblatt der EU

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Gilt ab dem 20. Januar 2027

Digitaler Zwilling

Beispielunternehmen

  • Verpackungsmaschinen
  • Werke in Bielefeld und Ulm
  • Vertriebsgesellschaft in Wien

Das Beispiel

Ein Maschinenbauer und die neue Maschinenverordnung

Nehmen wir einen Hersteller von Verpackungsmaschinen mit Werken in Bielefeld und Ulm und einer Vertriebsgesellschaft in Wien. Das Unternehmen ist erfunden, die Verordnung ist echt: Die EU-Maschinenverordnung löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und gilt ab dem 20. Januar 2027.

  1. Schritt 1

    Eine neue Regel wird veröffentlicht

    Behörden, Parlamente und Aufsichtsstellen veröffentlichen jeden Tag neue Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben. COBACK fragt die offiziellen Quellen der Länder, die Sie auswählen, jeden Tag ab und sammelt alles Neue an einem Ort.

    Im Beispiel

    Die Maschinenverordnung erscheint im Amtsblatt der EU. Sie ist eine von vielen Veröffentlichungen an diesem Tag.

    Überwachung

    Neue Veröffentlichungen

    Heute

    • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

      Amtsblatt der EU

    • Durchführungsverordnung zu Fischereikontrollen

      Amtsblatt der EU

    • Rundschreiben zu Auslagerungen bei Banken

      BaFin

    • Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

      Bundesgesetzblatt

  2. Schritt 2

    COBACK gleicht sie mit Ihrem Unternehmen ab

    Ob eine Regel Sie betrifft, hängt von Ihrem Unternehmen ab. Deshalb führt COBACK ein Abbild davon: welche Gesellschaften es gibt, wo Sie tätig sind, was Sie herstellen oder anbieten und wer wofür zuständig ist. Dieses Abbild nennen wir den digitalen Zwilling. Er füllt sich aus den Systemen, die Sie verbinden, aus öffentlichen Registern, von Ihrer Website und aus den Antworten Ihrer Mitarbeiter auf gezielte Fragen.

    Im Beispiel

    Die Verordnung gilt für Hersteller, die Maschinen in der EU verkaufen. Der Zwilling weiß: In Bielefeld und Ulm werden Verpackungsmaschinen gebaut und in der ganzen EU verkauft.

    Abgleich

    Abgleich mit dem digitalen Zwilling

    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

    Die Verordnung gilt fürIhr Unternehmen
    • Hersteller von MaschinenBaut Verpackungsmaschinen in Bielefeld und UlmTrifft zu
    • Verkauf in der EUVerkauft in der ganzen EUTrifft zu
    • Externe Prüfung bei selbstlernender SicherheitssoftwareKeine AngabeOffen

    Angaben aus: Produktkatalog, Website, öffentliche Register, Fragebogen

  3. Schritt 3

    COBACK erklärt, was sie für Sie bedeutet

    Sie bekommen eine Einschätzung in klaren Worten: was die Regel verlangt, ab wann sie gilt und warum sie Ihr Unternehmen betrifft oder nicht. Dazu zeigt COBACK eine Zahl von 0 bis 100, den Relevanz-Score, mit der Originalquelle und den Angaben über Ihr Unternehmen, auf die er sich stützt. Fehlt eine Angabe, stellt COBACK eine Frage, statt zu raten.

    Was die Zahl bedeutet

    Im Beispiel

    Die Verordnung betrifft beide Werke und gilt ab dem 20. Januar 2027. Eine Frage ist noch offen: Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software? Wenn ja, muss eine unabhängige Prüfstelle hinzugezogen werden.

    Screening-Ergebnis

    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

    Relevanz86Modellschätzung
    Gilt ab
    20. Januar 2027
    Worum es geht
    Neue Sicherheitsregeln für Maschinen, die in der EU verkauft werden. Löst die Maschinenrichtlinie ab.
    Warum es Sie betrifft
    Die Werke in Bielefeld und Ulm bauen Verpackungsmaschinen für den EU-Markt.Q12

    Q12In welchen Ländern verkauft Ihr Unternehmen seine Maschinen?

    In der ganzen EU. Den Vertrieb in Österreich übernimmt die Gesellschaft in Wien.

    Beantwortet von Anna Roth am 12.08.2026Fragebogen öffnen

    Offene Frage
    Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software?
    Quelle
    EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/1230
  4. Schritt 4

    Sie entscheiden

    Ob die Regel Ihr Unternehmen betrifft, stufen Sie ein: relevant oder nicht relevant. COBACK trifft diese Entscheidung nie selbst. Es hält fest, wer sie wann getroffen hat und auf welcher Grundlage.

    Im Beispiel

    Julia Brandt, Leiterin Produktsicherheit, beantwortet die offene Frage mit Nein. Danach stuft sie die Verordnung als relevant ein.

    Entscheidung

    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

    Offene Frage

    Steuert eine Ihrer Maschinen Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software?

    Nein
    Als relevant markierenNicht relevant

    Verlauf

    1. Einschätzung erstelltCOBACK · Heute, 07:40
    2. Frage beantwortet: NeinJulia Brandt · Heute, 10:12
    3. Als relevant markiertJulia Brandt · Heute, 10:14
  5. Schritt 5Beta

    Die zuständige Person bekommt eine Aufgabe

    Betrifft eine Regel Ihr Unternehmen, werden daraus Aufgaben: was zu tun ist, in welchen Schritten, bis wann und wer zuständig ist. COBACK schlägt die zuständige Person anhand der Rollen vor, die Sie für Ihr Team hinterlegt haben. Den Stand sehen alle Beteiligten an einer Stelle.

    Im Beispiel

    Julia Brandt aus der Produktsicherheit stellt die Konformitätserklärungen auf die neue Verordnung um. Tobias Keller aus der technischen Redaktion prüft die Betriebsanleitungen. Beide Aufgaben sind am 15. Dezember 2026 fällig, gut einen Monat bevor die Verordnung gilt.

    Aufgaben

    Konformitätserklärungen auf die Maschinenverordnung umstellen

    Verantwortlich

    Julia Brandt, Produktsicherheit

    Frist

    15. Dezember 2026

    Schritte

    • Bestehende Erklärungen auflisten
    • Verweis auf die Maschinenrichtlinie durch die neue Verordnung ersetzen
    • Aktualisierte Erklärungen ablegen

    Ebenfalls angelegt

    Betriebsanleitungen gegen die neuen Anforderungen prüfen

    Tobias Keller, Technische Redaktion · 15. Dezember 2026

Relevanz-Score

Was die Zahl bedeutet

Zu jeder neuen Regel zeigt COBACK eine Zahl von 0 bis 100. Sie sagt, wie weit die Regel nach allem, was COBACK über Ihr Unternehmen weiß, auf Sie zutrifft. Die Entscheidung nimmt sie Ihnen nicht ab.

Eine Skala von 0 bis 100. Ab 80 wird die Zahl grün. Die Markierung steht bei 86, einer Modellschätzung.

0: trifft nachweislich nicht zu100: trifft nachweislich zu
Was bedeutet die Zahl von 0 bis 100?
Sie zeigt, wie weit eine Regel nach den bekannten Angaben auf Ihr Unternehmen zutrifft. 100 heißt: Jede Bedingung der Regel ist durch bestätigte Angaben über Ihr Unternehmen belegt. 0 heißt: Jede Bedingung ist nachweislich nicht erfüllt. Ab 80 wird die Zahl grün. Sie ist keine Wahrscheinlichkeit und kein Prozentsatz Ihrer Compliance.
Was ist eine Modellschätzung?
Reichen die bestätigten Angaben nicht für ein klares Ergebnis, gleicht ein Sprachmodell die Regel mit dem digitalen Zwilling ab und schätzt. Diese Zahl trägt immer das Etikett Modellschätzung. Sie wird nie von selbst zu einer Entscheidung.
Woher kommen die Angaben über mein Unternehmen?
Aus den Systemen, die Sie mit COBACK verbinden, aus öffentlichen Registern, von Ihrer Website und aus den Antworten Ihrer Mitarbeiter im Fragebogen.Konnektoren

Die Entscheidung trifft immer ein Mensch.

COBACK nimmt Ihrem Team das Suchen und Lesen ab. Das Urteil und die Verantwortung bleiben bei Ihnen.

Was bei Ihnen bleibt

  • Die Einstufung

    Relevant oder nicht relevant entscheiden immer Sie.

  • Die Verantwortung

    Jede Aufgabe hat eine zuständige Person aus Ihrem Team.

  • Die Auswahl

    Sie bestimmen, welche Systeme, Ordner und Kanäle COBACK liest.

Was COBACK nicht tut

  • Keine Rechtsberatung

    COBACK bereitet Entscheidungen vor. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt es nicht.

  • Kein Raten

    Fehlt eine Angabe, fragt COBACK nach. Modellschätzungen sind als solche gekennzeichnet.

  • Keine stillen Änderungen

    Ändert sich ein Gesetzestext, legt COBACK Ihre Entscheidung erneut zur Prüfung vor, statt sie zu überschreiben.