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Neue Vorschriften für Verpackung, Inhaltsstoffe und Umweltaussagen

Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026, die neuen Regeln für Umweltaussagen seit dem 27. September 2026 und für Kosmetik, Textilien und Lebensmittelverpackungen kommen Stoffverbote hinzu. COBACK liest die neuen Veröffentlichungen jeden Tag und zeigt, welche davon Ihre Produkte, Marken und Märkte betreffen könnten und warum.

Glasierte Steinguttöpfe auf weißen Wandregalen neben einem Rundbogenfenster, davor eine helle Schale auf einer Arbeitsplatte aus Schiefer

Themen und Vorschriften

Was sich gerade ändert, wer im Unternehmen damit arbeitet und welche Rechtsakte dahinterstehen.

  • Verpackung

    Die Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz am selben Tag das Verpackungsgesetz abgelöst. Einheitliche Kennzeichen für die Mülltrennung folgen ab 2028, Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil ab 2030. Betroffen sind Verpackungsentwicklung, Einkauf und die Registrierung als Hersteller.

    Beispiele

    • Verpackungsverordnung (EU) 2025/40
    • Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
  • Lebensmittelkontakt

    Seit dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen mit PFAS oberhalb der Grenzwerte der Verpackungsverordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bisphenol A ist in Materialien mit Lebensmittelkontakt verboten. Die allgemeine Übergangsfrist endete am 20. Juli 2026, für einige Produkte wie Dosen für Obst, Gemüse und Fisch oder Anlagen der gewerblichen Lebensmittelherstellung läuft sie bis zum 20. Januar 2028. Betroffen sind Qualitätssicherung, Verpackungseinkauf und Lieferantenmanagement.

    Beispiele

    • Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien (EG) Nr. 1935/2004
    • Bisphenol-A-Verordnung (EU) 2024/3190
    • Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011
  • Inhaltsstoffe in Kosmetik

    Die Kommission nimmt Stoffe, die neu als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, regelmäßig in die Verbotsliste der Kosmetikverordnung auf, etwa mit Wirkung zum 1. September 2025. Zugesetztes Mikroplastik ist in abzuspülender Kosmetik ab dem 17. Oktober 2027 verboten, in den meisten Produkten, die auf der Haut bleiben, ab dem 17. Oktober 2029. Betroffen sind Forschung und Entwicklung, Regulatory Affairs und der Rohstoffeinkauf.

    Beispiele

    • Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
    • Verordnung (EU) 2025/877 (Omnibus VII)
    • Mikroplastik-Beschränkung, Verordnung (EU) 2023/2055
  • Stoffbeschränkungen in Produkten

    Für Kleidung, Schuhe und Gemische für Verbraucher gilt ab dem 10. Oktober 2026 die PFHxA-Beschränkung nach Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die neue Spielzeugverordnung verbietet grundsätzlich PFAS, Bisphenole und endokrine Disruptoren in Spielzeug. Sie ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. August 2030. Betroffen sind Produktentwicklung, Qualitätssicherung und Einkauf.

    Beispiele

    • Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
    • PFHxA-Beschränkung, Verordnung (EU) 2024/2462
    • Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509
  • Kennzeichnung und Umweltaussagen

    Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ unzulässig, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Ebenso unzulässig ist die Aussage, ein Produkt habe dank Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung. In Deutschland setzt das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb diese Regeln um. Dazu kommen die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und Textilien. Betroffen sind Marketing, Verpackungsgestaltung und Rechtsabteilung.

    Beispiele

    • Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
    • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    • Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011
    • Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011
  • Nachhaltige Produkte und Lieferketten

    Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe seit dem 19. Juli 2026 nicht mehr vernichten, für mittlere Unternehmen gilt das ab dem 19. Juli 2030. Bis zum 17. Juni 2027 müssen die Mitgliedstaaten die geänderte Abfallrahmenrichtlinie umsetzen, die eine Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe vorschreibt. Für Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz und Rinder gilt die Entwaldungsverordnung ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen in der Regel ab dem 30. Juni 2027. Betroffen sind Einkauf, Nachhaltigkeit und Logistik.

    Beispiele

    • Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781
    • Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
    • Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie
  • Märkte außerhalb der EU

    In den USA verlangt das Kosmetikgesetz MoCRA die Registrierung von Betrieben, die Listung von Produkten und die Meldung schwerwiegender unerwünschter Ereignisse an die FDA. Umweltwerbung misst die Handelsbehörde FTC dort an ihren Green Guides und in Kalifornien verlangt Proposition 65 Warnhinweise für bestimmte Stoffe. Im Vereinigten Königreich zahlen Hersteller seit 2025 Gebühren für Haushaltsverpackungen. Betroffen sind Regulatory Affairs und die Ländergesellschaften.

    Beispiele

    • Modernization of Cosmetics Regulation Act of 2022 (MoCRA)
    • FTC Green Guides, 16 CFR Part 260
    • California Proposition 65
    • Producer Responsibility Obligations (Packaging and Packaging Waste) Regulations 2024 (UK)

Der Weg einer Änderung

Beispiel: ein neues Stoffverbot in der Kosmetikverordnung

  1. 01Gesetzesdatenbank

    Im Amtsblatt der EU erscheint eine Verordnung, die neu als fortpflanzungsgefährdend eingestufte Stoffe in die Verbotsliste der Kosmetikverordnung aufnimmt. COBACK liest sie zusammen mit den übrigen Veröffentlichungen des Tages.

  2. 02Relevanz

    Der Abgleich mit dem digitalen Zwilling ergibt einen Relevanz-Score von 74. Die Begründung nennt Ihre Hautpflegelinie, die in der EU verkauft wird, und die Stelle der Verordnung, auf die sie sich stützt.

  3. 03Offene Fragen

    Offen ist, ob einer der Stoffe in zugekauften Duftstoffmischungen steckt. COBACK stellt diese Frage und die Entwicklung bestätigt es für zwei Produkte. Die Leiterin Regulatory Affairs stuft die Verordnung daraufhin als relevant ein.

  4. 04Aufgabe

    Es entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen vor dem Geltungsbeginn: Die Entwicklung passt die beiden Rezepturen bis zum 26. Februar 2027 an, der Einkauf holt neue Erklärungen der Duftstofflieferanten ein und das Verpackungsteam aktualisiert die Inhaltsstofflisten.

Arbeiten mit COBACK

  • Quellen für Verbraucherprodukte

    COBACK liest jeden Tag neue Veröffentlichungen, zum Beispiel aus EUR-Lex, von der ECHA und von der US-Handelsbehörde FTC, dazu Amtsblätter, Parlamente und Fachmedien. Alles Neue landet an einem Ort.

  • Bezug auf Sortiment und Märkte

    Zu jedem Relevanz-Score von 0 bis 100 gehören die Begründung, die Quelle und die Produktlinien, Gesellschaften und Märkte aus Ihrem Zwilling, auf die er sich stützt. Fehlt eine Angabe, etwa zu einem Verpackungsmaterial, fragt COBACK nach.

  • Aufgaben für die Fachbereiche

    Eine Person bei Ihnen entscheidet, ob eine Änderung relevant ist. Danach entstehen Aufgaben mit Schritten, Zuständigen und Fristen für Entwicklung, Verpackung, Marketing oder Einkauf.

  • Optionales Modul für Stoffe in Produkten

    Hersteller können das Modul für Produktcompliance dazunehmen. Es prüft Stücklisten gegen die REACH-Kandidatenliste, Anhang XVII der REACH-Verordnung, RoHS und PFAS-Listen, zeigt Datenlücken und erstellt Berichte.

Häufige Fragen

Deckt COBACK Verpackungsrecht in mehreren Ländern ab?

Ja. COBACK liest neue Veröffentlichungen aus der EU und aus europäischen Ländern, aus Amerika und Asien sowie von internationalen Stellen, darunter das Bundesgesetzblatt, legislation.gov.uk und das Federal Register der USA.

Prüft COBACK unsere Werbeaussagen?

Nein. COBACK zeigt, welche neuen Regeln für Umweltaussagen Ihre Produkte und Märkte betreffen könnten, und macht daraus nach Ihrer Entscheidung Aufgaben, etwa für das Marketing. Einzelne Aussagen prüfen Ihre Fachleute.

Wie erfahren wir von einer neuen Bewertung?

Neue Bewertungen erscheinen in Ihrem Arbeitsbereich in COBACK. E-Mails oder Push-Nachrichten verschickt COBACK nicht.

Müssen wir unsere Produktdaten hochladen?

Nein. Der digitale Zwilling wird aus angebundenen Systemen wie SharePoint, Google Drive oder Confluence gefüllt, aus öffentlichen Registern, von Ihrer Website und aus einem Fragebogen.